Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit - DAV Gangkofen

Veranstaltungen

Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit

„Rettet die Bienen, Vögel und Schmetterlinge – stoppt das Artensterben!“ 

Artenschutz in Bayern: Volksbegehren Artenvielfalt startet am 31. Januar 2019

Gerne möchten wir Euch über das Volksbegehren Artenvielfalt - „Rettet die Bienen, Vögel und Schmetterlinge – stoppt das Artensterben!“ in Bayern informieren. Es zielt auf eine Verbesserung des Artenschutzes und eine Erhöhung der Artenvielfalt in Bayern. Konkrete Absicht des Volksbegehrens ist eine Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes.

Die Stimmabgabe läuft vom 31.1. bis zum 13.2.2019.

Es werden rund 1 Million Stimmen benötigt, damit der Volksentscheid im Sommer 2019 stattfinden kann. Träger des Volksbegehrens sind die ÖDP, der Landesbund für Vogelschutz und Bündnis 90 die Grünen. Weitere 7 Unterstützer und inzwischen 116 (Stand 15.01.2019) Bündnispartner unterstützen das Volksbegehren, darunter auch die CIPRA Deutschland und der Verein zum Schutz der Bergwelt.

Das Volksbegehren greift eine der besorgniserregendsten Entwicklungen unserer Zeit auf: Das dramatische Insektensterben und den daraus resultierenden Rückgang der Vögel und anderer Arten. Politik und die Gesellschaft sind gefordert, dieser Entwicklung entschieden entgegen zu treten. Nationale und internationale Naturschutzinstrumente konnten diese Entwicklung bisher nicht aufhalten.

Was beinhaltet das Volksbegehren?

Die geplanten Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz lassen sich in sechs Schwerpunkten zusammenfassen.

Biotopverbund schaffen

Natürliche Lebensräume miteinander vernetzen, Trittsteine für Arten schaffen; auf 10% (bis 2023) und min. 13% (bis 2027) der Landesfläche (Offenland);

Nachhaltige Ausbildung von Landwirten

Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landespflege in den Lehr- und Bildungsplänen sowie Lehr- und Lernmittel berücksichtigen.

Mehr Transparenz im Politikfeld Natur- und Artenschutz

Berichterstattung zu „aktuellem Zustand und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern“ seitens Höherer Naturschutzbehörden bzw. Umweltministerium gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit.

Ausbau der ökologischen Landwirtschaft in Bayern

Mindestens 20% (bis 2025) und min. 30% (bis 2030) der landwirtschaftlichen Flächen sollen nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus (gemäß Verordnung EG Nr 834/2007) bewirtschaftet werden. Staatliche Flächen bereits ab 2020 komplett.

Mehr standortgerechte Blühwiesen in Bayern

Gesetzlich die entsprechenden Lebensräume für Insekten (u. a. Blühwiesen) fordern, fördern und schützen.

Reduzierung von Pestizideinsatz

Den Einsatz von Pflanzenschutzmittel gesetzlich strenger reglementieren und für bestimmte Lebensräume komplett verbieten. Ausnahmegenehmigungen können gegen Kompensation erteilt werden. (Vgl. Eingriffsregelung).

Zusätzliche gesetzliche Änderungen: Einführung Gewässerschutzstreifen (5m); Lichtverschmutzung reglementieren; Biologische Vielfalt auch im Staatsforst fördern;

Wie kann man sich beteiligen?

Um sich an dem Volksbegehren zu beteiligen gibt es folgende Möglichkeiten:

Engagement als Sektion in örtlichen Aktionsbündnissen.

Ein Beispiel hierfür ist die Sektion Coburg, die das Volksbegehren unterstützt: https://davcoburg.de/2019/01/12/volksbegehren-artenvielfalt-rettet-die-bienen/. Auch weitere DAV-Sektionen haben sich den lokalen Aktionsbündnissen bereits angeschlossen.

Unterzeichnung der Petition vom 31.1. bis zum 13.2. im Rathaus

Beteiligung als Rathauslotse

Jede Sektion kann selbst entscheiden, ob sie sich für das Volksbegehren einsetzt. Ob der DAV als Bundesverband offizieller Bündnispartner zum Volksbegehren wird, entscheidet das DAVPräsidium in seiner Sitzung am 28.01.2019.


Weitere Informationen zum Volksbegehren Artenvielfalt: https://volksbegehren-artenvielfalt.de/

 

 

(c) Template ab 2012 by FISINGER.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.